So klappt’s mit der Sport-Förderung für Ihr/e Kind/er
Ihre Familie ist wohngeldberechtigt, und Sie wünschen sich eine finanzielle Unterstützung beim Sportangebot für Ihr/e Kind/er? Mit der Vorlage eines Wohngeldbescheides können Sie Förderung beantragen. Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Förderung auch möglich, wenn der Wohngeldbescheid noch nicht vorliegt.
- Ihr/e Kind/Kinder müssen aktives Mitglied bei der HT16 sein
- Sie haben bereits einen Folgeantrag auf Wohngeld gestellt
- Sie legen mir das Schreiben/Bescheid der Wohndienststelle vor, aus dem hervorgeht, dass Sie einen Folgeantrag gestellt haben. Gerne per E-Mail: foerderung@ht16.de.
- Sobald Sie den Wohngeldbescheid vorliegen haben, senden Sie mir diesen ebenfalls zu.
Dieses Verfahren gilt ab sofort für beide Beantragungs- und Abrechnungswege:
- Abrechnung zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel und der leistungsberechtigten Familie oder
- Über das Bezirksamt Eimsbüttel und der HT16.
Das Verfahren ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Dieses Verfahren ist nur für wohngeldberechtigte Familien möglich. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an foerderung@ht16.de